BETREUUNGSANGEBOTE

UNSER ANGEBOT

Unsere Betreuungsangebote richten sich an:

Jugendliche und junge Heranwachsende im Rahmen der Jugendhilfe sowie erwachsene Menschen im Rahmen der Eingliederungshilfe mit

  • körperlicher
  • geistiger
  • seelischer Behinderung oder
  • einer chronischen Abhängigkeitserkrankung,

die Unterstützung benötigen in den Lebensbereichen:

  • Wohnen
  • Freizeit / Kultur
  • Gesundheit
  • Schule und Ausbildung
  • Arbeit
  • Soziale Kontakte
  • Behörden- und Bankangelegenheiten
  • Verwaltung von Geldmitteln
  • Sonstiges

FINANZIERUNG:

Die Finanzierung unserer sozialen Dienstleistungen hängt im Wesentlichen vom individuellen Hilfebedarf der betroffenen Person sowie von ihren persönlichen Lebensumständen ab.

Möglichkeiten der Finanzierung sind:

Eingliederungshilfe gemäß §§ 53 / 54 SGB XII 

Ein möglicher Kostenträger ist der überörtliche Sozialhilfeträger, z.B. der Landschaftsverband Rheinland (LVR).

Jugendhilfe gemäß §§ 35 a und 41 SGB VIII

Ein möglicher Kostenträger ist das für den Wohnort zuständige Jugendamt.

Betreuungsleistungen im Rahmen des Pflegegesetzes gemäß SGB XI

Das Angebot zur Unterstützung im Alltag vormals auch zusätzliche Betreuungsleistungen gemäß § 45b
Verhinderungspflege gemäß § 39
Der Kostenträger ist die jeweils zuständige Pflegekasse.

Eigenmittel der zu betreuenden Person

UNSERE BERATUNG IST KOSTENLOS UND UNVERBINDLICH

NEHMEN SIE KONTAKT ZU UNS AUF, UM EIN PERSÖNLICHES GESPRÄCH MIT UNS ZU VEREINBAREN!

Wohnformen und Wohnprojekte

Folgende Wohnformen sind möglich, um eine Finanzierung von Betreuungsleistungen der Eingliederungshilfe über einen Kostenträger zu ermöglichen.

Ambulant betreutes Wohnen in der Herkunftsfamilie

In diesem Modell werden ca. zwei Fachleistungsstunden für maximal sechs Monate bewilligt, um den Auszug in eine eigene Wohnung vorzubereiten. Diese eigene Wohnung kann nach einem der folgenden Modelle konzipiert sein:

Ambulant betreutes Wohnen in der eigenen Wohnung

Die zu betreuende Person wohnt alleine in einer eigenen Wohnung.

Ambulant betreutes Wohnen in einer Paarwohnung

Hier wohnen zwei Menschen als Lebensgemeinschaft oder Bedarfsgemeinschaft zusammen in einer Wohnung. Es besteht die Möglichkeit, dass nur eine Person, oder auch beide, Leistungen im Rahmen der Eingliederungshilfe beziehen.

Ambulant Betreutes Wohnen in einer Hausgemeinschaft

Bei diesem Modell gibt es mehrere Wohneinheiten unter einem Dach. Jede Wohnung ist komplett eigenständig. Gemeinsame Aktivitäten sind möglich, aber nicht obligatorisch. Oft stehen Gemeinschaftsräume zur Verfügung.

Ambulant betreutes Wohnen in einer Wohngemeinschaft

In diesem Wohnmodell wohnen zwei bis sechs Klient*innen in einer gemeinsamen Wohnung. Küche, Wohnbereich und Badezimmer werden gemeinsam genutzt. Alle Personen in der Wohngemeinschaft haben ein eigenes Zimmer mit allen Anschlüssen, wie z.B. Telefon, Internet usw. Darüber hinaus kann z.B. ein Kühlschrank und ein Zweiplattenherd in den jeweiligen Zimmern aufgestellt werden. Auch hier sind gemeinsame Aktivitäten möglich, aber nicht obligatorisch.

Datenschutz

Impressum

Die mobile Version verlassen
%%footer%%